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Lebenshilfe Trier
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Newsletter anfordernJeder kann Stifter werden
Sprechen Sie uns an.
Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden, wenn sie im Sinne einer natürlichen Person voll geschäftsfähig ist. Auch juristische Personen, wie etwa Unternehmen, können stiften.
Gestiftet werden können sowohl Geld- oder Barvermögen als auch Sachvermögen, z.B. in Form von Immobilien oder Wertpapieren. Der Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass sich Ihr Kapital nie erschöpft. Der Stiftungszweck wird nur durch Erträge aus dem Stiftungskapital vollzogen. Zustiftungen sind zu Lebzeiten oder durch Testament jederzeit möglich.
Unser Spendenkonto
Sparkasse Trier
DE07 5855 0130 0000 4680 82
BIC: TRISDE55XXX
Wir versuchen, mit Ihnen zusammen ein auf Sie zugeschnittenes Stiftungsmodell zu entwickeln. Durch die staatliche Stiftungsaufsicht garantieren wir, dass Ihr Vermögen zweckgebunden und gewinnbringend angelegt wird.
Ansprechpartner:
Werner Lieser
Stiftung Lebenshilfe Trier
Schönbornstraße 1a
54295 Trier
Tel. 0651/46 39 72 20
stiftung [at] lebenshilfe-trier.de