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Lebenshilfe Trier
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Newsletter anfordernStiften als letztwillige Verfügung
Die Stiftung Lebenshilfe als Erbin
Ihr persönliches Lebenswerk kann bis weit in die Zukunft wirken. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie die Stiftung Lebenshilfe Trier als Erbin oder Miterbin einsetzen. Eine letztwillige Verfügung kann durch Testament oder Erbvertrag geleistet werden. Die Zuwendung kann außerdem durch Vermächtnis oder durch Auflage erfolgen. Das Testament kann jederzeit durch Sie widerrufen, ergänzt bzw. abgewandelt werden. Die letztwillige Verfügung kann grundsätzlich mit allen genannten Formen des Stiftens verbunden werden.
Sie haben keine eigenen Angehörigen und wollen verhindern, dass Ihr Vermögen dem Staat zufällt? Durch eine Einsetzung der Stiftung Lebenshilfe Trier als Erbe oder Miterbe, bleibt Ihr Vermögen uneingeschränkt erhalten. Sie selbst bestimmen, wem Sie etwas Gutes tun wollen.