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Stiften als letztwillige Verfügung

Die Stiftung Lebenshilfe als Erbin

Sie haben keine eigenen Angehörigen und wollen verhindern, dass Ihr Vermögen dem Staat zufällt? Durch eine Einsetzung der Stiftung Lebenshilfe Trier als Erbe oder Miterbe, bleibt Ihr Vermögen uneingeschränkt erhalten. Sie selbst bestimmen, wem Sie etwas Gutes tun wollen.