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Lebenshilfe Trier
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Newsletter anfordernTreuhandstiftung
Stiftung ohne Verwaltungsaufgaben
Sie wollen alle rechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile einer selbständigen Stiftung genießen und gleichzeitig von der Verwaltung Ihrer Stiftung entlastet werden?
Rechtlich erfüllt die Treuhandstiftung alle Voraussetzungen einer selbstständigen Stiftung, außer der eigenen Rechtsfähigkeit. Diese wird von der Treuhänderin Stiftung Lebenshilfe Trier übernommen. Eine Treuhandstiftung kann Ihren Namen tragen und obliegt nicht der staatlichen Genehmigung, ist folglich ohne großen Aufwand möglich.
Durch einen Treuhandvertrag wird der Stifter verpflichtet, das Stiftungskapital im Sinne des Stiftungszweckes an die Treuhänderin zu übertragen. Das eingebrachte Kapital wird als Sondervermögen verwaltet und bleibt dauerhaft erhalten. Zustiftungen und Spenden in die Treuhandstiftung sind möglich.
Steuerrechtlich bestehen für die Treuhandstiftung die gleichen Vergünstigungen und Bedingungen wie für selbstständige Stiftungen.