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Treuhandstiftung

Stiftung ohne Verwaltungsaufgaben

Durch einen Treuhandvertrag wird der Stifter verpflichtet, das Stiftungskapital im Sinne des Stiftungszweckes an die Treuhänderin zu übertragen. Das eingebrachte Kapital wird als Sondervermögen verwaltet und bleibt dauerhaft erhalten. Zustiftungen und Spenden in die Treuhandstiftung sind möglich.

Steuerrechtlich bestehen für die Treuhandstiftung die gleichen Vergünstigungen und Bedingungen wie für selbstständige Stiftungen.