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Lebenshilfe Trier
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Newsletter anfordernVermächtnis
Testamentarische Zuwendung ohne Erbeinsetzung
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Anordnung über eine Zuwendung, ohne eine bestimmte Person als Erben einzusetzen. Im Sinne Ihres letzten Willens können Sie auch durch Vermächtnis die Stiftung Lebenshilfe Trier berücksichtigen.
Dabei bleiben die gesetzlichen Pflichtansprüche der Erben, sofern vorhanden, unberührt. Sind Sie ohne gesetzliche Erben, können Sie die Stiftung Lebenshilfe Trier auch als Alleinerbe einsetzen. Durch letztwillige Auflage des Erblassers an die/den Erben, erhält die Stiftung Anspruch auf den von Ihnen festgelegten Geld- oder Sachgegenstand.
Eine Stiftung oder Zustiftung zu Lebzeiten kann durch eine letztwillige Verfügung weiter ausgebaut werden.