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Lebenshilfe Trier
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Stiftung als dauerhafte Kapitalerhöhung
Im Gegensatz zu Spenden, die direkt für Aufgaben der Lebenshilfe verwendet werden können, wird bei einer Zustiftung Ihr Kapital dauerhaft in der Stiftung Lebenshilfe Trier angelegt und erhöht damit das Stiftungsvermögen. Die Erträge aus dieser Anlage stehen direkt für aktuelle Projekte der Lebenshilfe zur Verfügung.
Eine Zuwendung in das Kapital der Stiftung Lebenshilfe Trier kann zweckgebunden oder nicht zweckgebunden erfolgen. Bei nicht zweckgebundenen Zustiftungen bestimmen die Stiftungsorgane über die satzungsgemäße Verwendung der Erträge. Bei einer zweckgebundenen Zustiftung können Sie selbst durch Formulierung eines Stiftungszweckes festlegen, wie der Ertrag eingesetzt werden soll.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Familienvorsorge. Bis zu einem Drittel der Erträge des (Zu-) Stiftungskapitals kann für die Versorgung des Stifters persönlich oder seiner nächsten Angehörigen verwendet werden. Auch andere Leistungen wie Grabpflege oder Pflege des Andenkens können berücksichtigt werden. Eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Lebenshilfe Trier kann eine langfristige Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung sein. Ihr Stiftungskapital wird ohne persönlichen Aufwand von der Stiftung Lebenshilfe Trier verwaltet.