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04.05.2017

Keine Diskriminierung beim Wahlrecht!

Wahlen sind das Rückgrat der Demokratie! Dennoch dürfen mehr als 80.000 Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht wählen. Das ist ungerecht!

„Deutschland muss endlich die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung im Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz ersatzlos streichen! Es kann nicht sein, dass eine weitere Bundestagswahl stattfindet, bei der mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung ihre Stimme nicht abgeben dürfen, weil für sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet ist.“ fordert Ulla Schmidt. Ulla Schimdt ist Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Bundestags.

Noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr brauchen wir endlich ein Ende der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Wählen. Eingeschränkte Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern erfordern Unterstützung, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, um das Wahlrecht ausüben zu können. Sie rechtfertigten aber in keiner Weise ein Verbot zu wählen. In vielen europäischen Ländern und in einigen Bundesländern wurde das Wahlverbot schon gekippt. Die Bundesrepublik hingt aber leider deutlich hinterher.

Die ausführliche Position der Lebenshilfe zur Bundestagwahl finden Sie unten. Sie ist ebenfalls in Leichter Sprache verfügbar.